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Kosten
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Für eine Erstberatung fallen Gebühren in Höhe von 190,00 EUR (inkl. MwSt.) an. Diese werden auf die weitere Vergütung angerechnet, wenn Sie uns in Ihrer Angelegenheit beauftragen.
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Im Termin besprechen wir dann mit Ihnen die Kosten des Verfahrens.
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Je nach Einkommenssituation sind Sie berechtigt Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Sollte dies auf Sie zutreffen, bringen Sie uns bitte schon im ersten Termin die Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sämtliche Belege mit.
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