Sind Sie Opfer eines Gewaltverbrechens geworden oder ist ein:e nahe:r Angehörige:r betroffen, stellen sich noch vor und neben der juristischen Aufarbeitung ganz persönliche Fragen.
Wie läuft die Befragung bei der Polizei ab? Werde ich dem:der Täter:in bei Gericht - vielleicht sogar mehrfach - wieder begegnen? Wie soll ich mit dem Geschehenen abschließen, wenn ich das Erlebte immer wieder vor unbekannten Menschen berichten muss?
Als Anwältin kann ich Ihnen nicht die psychologische Betreuung bieten, die Sie als Betroffene:r im Strafverfahren benötigen. Um diesen wichtigen Aspekt angemessen zu berücksichtigen, haben Betroffene seit 2015 unter gewissen Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf die Beiordnung eines:einer psychosozialen Prozessbegleiter:in.
Was sind psychosoziale Prozessbegleiter:innen?
Psychosoziale Prozessbegleiter:innen müssen gemäß § 3 des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) bestimmte fachliche und persönliche Qualifikationen erfüllen. So wird sichergestellt, dass nur, wer ein Hochschulabschluss im Bereich Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem dieser Bereiche hat bzw. den Abschluss einer anerkannten Aus- oder Weiterbildung zum:zur psychosozialen Prozessbegleiter:in Ihnen in einer solchen Ausnahmesituation zur Seite steht.
Bereits vor der erstes Vernehmung bei der Polizei können Sie sich . Ein:e Prozessbegleiter:in betreut Sie vom Beginn bis zum Ende des Strafverfahrens. So haben Sie die Möglichkeit, ein stabiles Vertrauensverhältnis aufzubauen.
Die Prozessbegleiter:innen stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Hier gilt, dass grundsätzlich vielen kann und nichts muss. Die Prozessbegleiter:innen sind dabei ganz und gar für Sie da in jedem Stadium des Strafverfahrens. Sie besprechen mit Ihnen den Ablauf des Verfahrens. Sie helfen Ihnen, Ihre Bedürfnisse bei der Polizei oder auch im Gericht kundzutun. Kurz gesagt haben Sie eine:n Verbündete:n, der:die Sie zu jedem Termin begleitet und auch davor und danach alles mit Ihnen bespricht.
Wer hat einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung?
Einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene, die Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten geworden sind. Auch Hinterbliebene von getöteten Personen haben einen Anspruch.
Der:die Prozessbegleiter:in wird Ihnen durch das zuständige Gericht beigeordnet. Einen entsprechenden Antrag stelle ich freilich für Sie.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Prozessbegleitung für Sie kostenlos ist!
Wie erhalte ich eine:n Prozessbegleiter:in?
Werden Sie bereits durch uns vertreten, kümmern wir uns darum, dass Sie schnellstmöglich Kontakt zu einem:einer psychosozialen Prozessbegleiter:in bekommen, wenn Sie das möchten. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Aber auch, wenn Sie noch nicht anwaltlich vertreten sind, können Sie unkompliziert und kostenlos eine Beratung bei den zuständigen Stellen wahrnehmen und die weiteren Schritte besprechen.
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